Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Inhalt und Form der Einzelverträge

Inhalt und Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wie insbesondere Aufgabenstellung, Vergütung, Dauer, Fristen, Mitwirkung des Kunden usw. bestimmen sich nach den jeweiligen Einzelverträgen. Die Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Durchführung des Vertrages

Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet die Firma GrafixLab e.K. die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird.

3. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen für die Firma GrafixLab e.K. kostenlos erbracht werden. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der Firma GrafixLab e.K. bei deren Tätigkeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Firma GrafixLab e.K. alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Firma GrafixLab e.K. von Ansprüchen Dritter frei. Bei Aufträgen die mit Subunternehmer produziert werden, sind die vereinbarten Lieferzeiten zu beachten. Die Firma GrafixLab e.K. haftet nicht für vom Kunden verspätete, unvollständige oder fehlerhaft gelieferte Daten beim Subunternehmer oder bei der Firma GrafixLab e.K..

4. Unterlagen des Kunden

Die Firma GrafixLab e.K. wird alle Personen, die mit dem Vertrag betraut werden, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen verpflichten, die vom Kunden gegenüber der Firma GrafixLab e.K. ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet worden sind. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung der Unterlagen gestattet oder sie anderweitig bekannt sind.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware stets Eigentum der Firma GrafixLab e.K..

6. Nutzungsrechte

Soweit nicht anders vereinbart erhält der Kunde nach Endabnahme der Lieferung oder Leistung der Firma GrafixLab e.K. und vollständiger Bezahlung zum vereinbarten Zahlungstermin das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Handelt der Kunde nicht im Sinne dieser Vereinbarung ist die Firma GrafixLab e.K. berechtigt jegliche Nutzung, Verteilung, Vervielfältigung - auch von Teilen der Lieferung oder Leistung - zu untersagen und einen glaubhaften Nachweis darüber zu verlangen.

Bei Überlassung von Lizenzmaterial erhält der Kunde, soweit nichts anders vereinbart, ein nicht ohne schriftliche Zustimmung übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung unter den von der Firma GrafixLab e.K. dafür spezifizierten Einsatzbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die Nutzung innerhalb dieser AGB-Lizenz ist die dauerhafte oder vorübergehende, ganze oder teilweise, Vervielfältigung (Kopie) des maschinenlesbaren Lizenzmaterials mittels Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern zur Verarbeitung der darin enthaltenen Instruktionen und Daten in bestimmten Maschinen oder zur Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der darin enthaltenen Programmfunktionen. Darüber hinaus gehört zur vertragsgemäßen Nutzung das Speichern, Übertragen und Anzeigen des maschinenlesbaren Lizenzmaterials auf Maschinen, die mit der bestimmten Maschine verbunden sind sowie der Gebrauch von bedrucktem Lizenzmaterial zur Unterstützung der vorstehend beschriebenen Handlungen.

Für die Nutzung von Lizenzmaterial auf einer anderen als der bestimmten Maschine ist jeweils eine gesonderte Lizenz erforderlich. Sofern die bestimmte Maschine nicht einsatzfähig ist, wird die Nutzung auf einer anderen Maschine zugelassen. Der Kunde ist berechtigt, vom maschinenlesbaren Lizenzmaterial Kopien einschließlich einer Sicherheitskopie anzufertigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Gedrucktes Lizenzmaterial darf - sofern nicht anders vereinbart - nicht vervielfältigt werden; zusätzliche Kopien können zu den jeweils gültigen Preisen von der Firma kellaundheadz bezogen werden. Stellt die Firma kellaundheadz Lizenzmaterial nur in Maschinencode (Objektcode) zur Verfügung, so geschieht dies, um das darin enthaltene unveröffentlichte Wissen zu schützen. Jede auch nur teilweise Rückumwandlung (Dekompilierung) in eine andere Ausdrucksform ist unzulässig, sofern sie nicht durch ausdrückliche, gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Das Copyright und die exklusiven Nutzungsrechte von Angeboten, Konzepten und Entwürfen, liegt stetes bei der Firma GrafixLab e.K. als deren Urheber.


7. Vergütung

Alle in den Einzelverträgen vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der Firma GrafixLab e.K. abgerechnet, die von den jeweiligen Mitarbeitern mit der Genauigkeit von einer Stunde geführt werden. Dabei gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über der Schätzung liegt, welche die Firma GrafixLab e.K. bei Übernahme des Auftrages zugrunde gelegt hat, so ist die Firma GrafixLab e.K. auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

8. Zahlungen

Der aktuelle Auftragsstand wird Abschlagsweise zum Monatsende hin abgerechnet, sofern dies nicht schriftlich in anderer Art geregelt ist.
Rechnungen sind nach Eingang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig. Bei Verzug des Kunden kann die Firma GrafixLab e.K. aus ihren Forderungen ab Fälligkeit Zinsen in banküblicher Form beanspruchen. Bei Kalkulationsfestpreisen sind 50% der Netto-Vertragssumme bei Auftragserteilung zu entrichten.

9. Lieferzeit

Die Firma GrafixLab e.K. liefert die im Vertrag vorgesehenen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt oder Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse oder unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden zurückzuführen, die außerhalb des Willens der Firma GrafixLab e.K. liegen, so ist die Firma GrafixLab e.K. berechtigt die Frist angemessen zu verlängern oder Schadensersatzansprüche aus dem bestehenden Vertrag geltend zu machen. Gerät die Firma GrafixLab e.K. aus anderen als den vorstehend genannten Gründen in Verzug, so kann der Kunde - sofern im nachweislich ein unmittelbarer Schaden entstanden ist – eine Verzugsentschädigung verlangen. Der Kunde erhält eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat des Verzugs 1 von Hundert vom vertraglichen Auftragswert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der vom Verzug betroffen ist. Die Verzugsentschädigung ist beschränkt auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch auf den vertraglichen Auftragswert. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Erfüllung, auch nach Ablauf einer der Firma GrafixLab e.K. gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Es sei denn, das die Firma GrafixLab e.K. wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zwingend haftet. Darüber hinaus haftet die Firma GrafixLab e.K. nicht bei nicht pünktlicher Anlieferung von Daten, Produktionsmaterialen oder Terminversäumnisse die durch den Kunden zustande kommen. Weiterhin sind die allgemeinen Geschäftszeiten und Lieferzeiten hierbei zu beachten.

10. Abnahme

Die Firma GrafixLab e.K. kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage einer schriftlich ausgearbeiteten Konzeption und alle sonstigen in sich abgeschlossenen Phasen zur Erfüllung des Vertrages. Der Kunde wird die Abnahme oder Teilabnahme der von der Firma GrafixLab e.K. erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen. Eine Verweigerung der Abnahme kann nur unter schriftlicher Angabe triftiger Gründe erfolgen. Werden diese nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage vorgebracht, so gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt.

10.a Computerviren

Die Firma GrafixLab e.K. prüft alle Datenträger und Programme im Rahmen der technischen Möglichkeiten und mit der notwendigen Sorgfalt auf Computerviren. Für Schäden die dem Kunden oder Dritten durch Computerviren entstehen wird keinerlei Haftung übernommen.

10.b Nennung des Kunden und des Projektes in der Werbung und im Impressum

Soweit nicht anders vereinbart hat die Firma GrafixLab e.K. das Recht den Kunden und das für den Kunden durchgeführte Projekt bzw. erstellte Produkt in Werbemaßnahmen zu nennen. Die Firma GrafixLab e.K. verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Berichterstattung und zur ggf. notwendigen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Weiterhin wird GrafixLab e.K. im Impressum des jeweiligen Projekts genannt.

11. Gewährleistung

Die Firma GrafixLab e.K. sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Technik ausgeführt werden.

Die Gewährleistungspflichten der Firma GrafixLab e.K. beschränken sich nach Wahl der Firma GrafixLab e.K. auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mit Rücksicht auf Art und Umfang der von der Firma GrafixLab e.K. übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist die Firma GrafixLab e.K. auch wegen desselben Mangels zu mehrfachen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma GrafixLab e.K. und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht, soweit die Firma GrafixLab e.K. bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet.


12. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung wegen positiver Vertragsverletzung/ positiver Forderungsverletzung wird ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten, der Beschädigung von Datenträgermaterial bzw. etwaiger Folgeschäden aus der Verarbeitung beschränkt sich die Haftpflicht der Firma GrafixLab e.K. auf den Materialwert der Datenträger und umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht haftet die Firma GrafixLab e.K. dem Kunden gegenüber nur, wenn die Firma GrafixLab e.K. oder die Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Haftungswert wird auf den vertraglichen Auftragswert beschränkt. Soweit ein Mitarbeiter der Firma GrafixLab e.K. bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden tätig wird, verzichtet der Kunde auf alle Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter, soweit nicht ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Betriebssystemen und installierter Software ist GrafixLab e.K. nicht verantwortlich für vorangegangene Schäden und deren nachträglich Auswirkungen.

13. Benutzung der Arbeiten von GrafixLab e.K.

Der Kunde ist berechtigt, gemäß dem Vertrag, das Ergebnis der von der Firma GrafixLab e.K. durchgeführten Arbeiten (einschließlich aller Berichte, Programme und sonstigen ausgearbeiteten Unterlagen und Aufzeichnungen) innerbetrieblich zu benutzen, soweit im Einzelvertrag keine weiterreichende Nutzung vereinbart wurde. Jede Weitergabe durch Überlassung von Vervielfältigungen oder auf sonstige Weise innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (dies gilt auch für eine Veröffentlichung oder Verbreitung im Internet/World Wide Web) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma GrafixLab e.K.. Andernfalls kann die Firma GrafixLab e.K. eine Entschädigung in Höhe der üblichen Vergütung für derartige Leistungen fordern. Veröffentlichungen über die Lieferungen oder die Leistungen stehen der Firma GrafixLab e.K. und dem Kunden frei, sofern sie den Firmennamen und den Anteil des anderen Vertragspartners nennen werden. Eine namentliche Nennung einzelner Mitarbeiter der GrafixLab e.K. ist - zum Schutze des Persönlichkeitsrechtes unserer Mitarbeiter - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

14. Schlussbestimmungen

Alle Angebote der Firma GrafixLab e.K. sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; insbesondere Änderungen, welche die Form des Vertrages betreffen - , wobei Briefwechsel (auch in Form eines Fax oder einer E-Mail) genügt. Auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden gilt für den Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen (Salvatorische-Klausel). Der Kunde und die Firma GrafixLab e.K. verpflichten sich jedoch, unverzüglich die nichtige Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen.

Stand Oktober 2007

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